Anwälte

Rechtsanwalt Michael Hofmann

Studium und Referendariat in München, seit Juli 1997 angestellter Anwalt in der Kanzlei Wechtenbruch, Siebeck, Karpf, seit Januar 2001 Partner.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit besonderer Spezialisierung im öffentlichen Bau- und Fachplanungsrecht. Weitere öffentlich-rechtliche Schwerpunkte im Beitragsrecht, Kommunalrecht und Umweltrecht. Im Zivilrecht tätig in den Schwerpunkten Architekten- und Ingenieurrecht, privates Bau- und Werkvertragsrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht.

Rechtsanwalt Hofmann verfügt über besondere Erfahrungen in umfangreichen und komplexen Planungs- und Genehmigungs-verfahren. Rechtsanwalt Hofmann ist in seinen Spezialgebieten als Referent tätig.

Rechtsanwalt Hofmann hat aufgrund mehrjähriger Auslands-aufenthalte hervorragende Kenntnisse der englischen Sprache. Rechtsanwalt Hofmann ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (Landesgruppe Bayern).