Anwälte

Rechtsanwalt Dr. Iur. Franz Günter Siebeck

War zunächst 3 Jahre als wissenschaftlicher Assistent (Angestellter) der Universität München mit Lehraufgaben im Zivilrecht und öffentlichen Recht betraut. Rechtsanwalt seit 1971, seit 1973 in der zivilrechtlichen Kanzlei von Herrn Dieter Wechtenbruch, seit 1974 als Partner. Tätig in vielen Bereichen des Zivilrechts (Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vertragsrecht, Vergaberecht, nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren) und des Verwaltungsrechts;

Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im öffentlichen Bau- und Fachplanungsrecht, Umweltrecht, Kommunalrecht und öffentlichen Dienstrecht und Subventionsrecht.

Von 1988 bis 2008 Mitglied und seit 1994 stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses für Verwaltungsrecht der RA-Kammer München.