Anwälte
Rechtsanwalt Dieter Wechtenbruch
Rechtsanwalt seit 1960, tätig hauptsächlich in vielen Bereichen des Zivilrechts, vor allem Gesellschaftsrecht, internationales Privatrecht, Bankrecht, nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren sowie Ehe- und Familienrecht.
Rechtsanwalt Dieter Wechtenbruch hat hervorragende Kenntnisse der englischen und französischen Sprache. Weiter hat er gute Kenntnisse der italienischen Sprache. Rechtsanwalt Dieter Wechtenbruch steht uns seit seinem Rückzug aus dem Tagesgeschäft weiter als Berater zur Verfügung.
